Grundsätze und Philosophie

Was Ihnen den Umgang mit meiner Kanzlei erleichtert

Seien Sie aktiv
Ich möchte Sie, soweit als möglich, in den Entscheidungsprozess einbeziehen. Ich bin von Ihren Instruktionen abhängig. Bringen Sie bitte alle Unterlagen bei der ersten Besprechung mit und versehen Sie mich raschmöglichst mit allen Dokumenten, die später in Ihren Besitz gelangen. Von Verfügungen, Urteilen, Strafmandaten usw. sollte ich ohne Verzug das Original erhalten.

Fragen Sie
Die Sprache des Anwaltes ist eine schlechte Sprache, wenn sie vom Mandanten nicht verstanden wird. Scheuen Sie sich nicht, Fragen zu stellen. Sie haben Anspruch auf umfassende Information. Unaufgefordert erhalten Sie von mir Doppel sämtlicher Vorkehren (Korrespondenz, Eingaben).

Bevorzugen Sie die Schriftform
Übermitteln Sie bitte Ihre Informationen, wenn möglich, schriftlich, mit Fax oder Mail. Mit der Mail-Adresse erreichen Sie Herrn Rechtsanwalt Mock direkt; anderen Personen ist der Zugang nicht erlaubt. Hingegen weise ich Sie auf das mit der Benützung von Mail vorhandene Sicherheitsrisiko hin und empfehle Ihnen keine vertraulichen Daten damit zu versenden.

Sofern Sie für Kurzinformationen das Telefon vorziehen, beachten Sie bitte Folgendes:
Die Sekretärin lässt mir Informationen ohne Verzug zukommen. Falls ich nicht sofort erreichbar bin, teilen Sie bitte mit, wann Sie erreichbar sind. Sie werden binnen 24 Stunden zurückgerufen.

Recht für Opfer mit Personenschäden
Ich vertrete ausschliesslich die Seite der Opfer von Verkehrs- und anderen Unfällen sowie von Gewaltverbrechen mit Personenschäden, aber auch Fälle von ärztlicher Fehlbehandlung; nicht dagegen auch die Seite der Versicherungsgesellschaften, um nicht in einen Loyalitätskonflikt zu geraten. Solche Schicksalsschläge führen regelmässig zu versicherungsrechtlichen Auseinandersetzungen, oft auch zusätzlich zu Problemen am Arbeitsplatz. Ich berate und vertrete Sie umfassend bei den rechtlichen Folgen solcher Ereignisse. Meine langjährige Erfahrung ermöglicht es mir auch dazu beizutragen, dass eine optimale ärztliche und therapeutische Begleitung gewährleistet wird.

Mein Anliegen ist die bestmögliche Unterstützung für meine Klientinnen und Klienten, damit sie zu ihrem Recht kommen.

Wer bezahlt die Anwaltsrechnung?
Sollte keine der nachfolgend erwähnten Möglichkeiten greifen, so hat der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin die entsprechenden Kosten zu übernehmen, deren Höhe im Übrigen mit einem Kostendach jederzeit fixiert werden kann.

Grundsätzlich müssen Anwaltskosten von derjenigen Partei übernommen werden, die im entsprechenden Verfahren unterliegt, d.h. „den Fall" verliert.

Für Geschädigte, welche einen Strassenverkehrsunfall erlitten haben, muss in der Regel die gegnerische Fahrzeug-Haftpflichtversicherung für die Anwaltskosten aufkommen.

Wer über eine entsprechende Rechtsschutzversicherung verfügt, ist dadurch abgesichert, dass diese die Anwaltskosten und allfällige Gutachtenskosten übernimmt, insbesondere auch dann wenn keine Haftpflichtversicherung dafür aufkommen muss.

Bei den streitigen Verfahren kann die unentgeltliche Prozessführung beantragt werden, wenn die geschädigte Person bzw. der Rechtssuchende den Anwalt und das Verfahren im Falle des Unterliegens nicht bezahlen kann. Ob dem so ist, kann ein Anwalt in vielen Fällen schon nach einer ersten Besprechung beurteilen.

Schliesslich gibt es je nach Rechtsgebiete weitere Möglichkeiten der Kostenübernahme, so insbesondere bei Opfern von Gewaltverbrechen und Strassenverkehrsopfern.